Das gewerbliche Automatenspiel in Deutschland steht seit Jahren unter dem Einfluss eines in seinem Umfeld wachsenden Schwarzmarktes. Nach aktuellen Schätzungen wird bereits rund die Hälfte der Umsätze in diesem Segment der illegalen Angeboten erzielt. Die Schwarzmarktquote liegt bei knapp 30 Prozent – mit steigender Tendenz. Für den Staat bedeutet dies entgangene Steuereinnahmen in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr. Wissenschaftler sehen einen engen Zusammenhang zwischen der aktuellen Regulierung des legalen Marktes und der Expansion illegaler Spielangebote.
Vor diesem Hintergrund hat die Automatenwirtschaft einen 20-Punkte-Plan auf Basis des aktuellen Evaluierungsberichts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dem Titel „Evaluierung der Auswirkungen der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 4. November 2014 auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung“ entwickelt. Der Bericht kommt zum Ergebnis, dass nur eine Kombination aus Vollzugshilfen und einem attraktiven legalen Angebot geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
Mit Umsetzung der Maßnahmen des 20-Punkte-Plans sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass legales Automatenspiel wieder nachfragegerecht genug wird. Nur so können der Schwarzmarkt wirksam zurückgedrängt und zugleich die ordnungspolitischen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags erreicht werden. Der Jugend- und Spielerschutz in Deutschland würde dadurch erheblich gestärkt bzw. überhaupt erst ermöglicht.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Einführung eines Zwangs-Logouts von Geldspielgeräten. Zudem sollen die schon heute vorhandenen kryptografisch gesicherten Fiskaldaten stärker von den Finanzbehörden genutzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den monetären Rahmenbedingungen: Anpassung von Einsatz- und Gewinnparametern aufgrund der Inflationsentwicklung sowie Abschaffung als unwirksam ermittelter Gewinnobergrenzen. Ergänzend ist ein separater Gewinnspeicher vorgesehen, um mehr Spieltransparenz zu schaffen.
Im Bereich Spielerschutz schlägt der Plan vor, verpflichtende Zwangspausen durch gezielte Pop-Up-Hinweise zu ersetzen. Untersuchungen zufolge werden die Pausen von vielen Spielern als störend empfunden, während Pop-Ups sachgerechtere Wirkung entfalten können. Auch die Nutzungsmöglichkeit der Einzeleinsatztaste soll modifiziert und auf die bestehenden Geldspeicherlimits begrenzt werden. Eine Veränderung der Mindestspieldauer auf 2,5 Sekunden nach europäischem Vorbild soll der Mehrfachbespielung entgegenwirken, wobei die Spielerausgaben durch die vorgegebenen Aufwandsgrenzen nicht steigen würden. Der Plan sieht außerdem die Aufhebung der bisherigen Obergrenze von zwölf Geldspielgeräten pro Spielhalle sowie eine Reduzierung der vorgeschriebenen Mindestfläche pro Gerät vor.
Der 20-Punkte-Plan empfiehlt für die Gastronomie eine Rückkehr zur maximal zulässigen Anzahl von drei Geldspielgeräten pro Betrieb. Wissenschaftlich wurde nachgewiesen, dass gerade dort legale Geräte eine wichtige Kanalisierungsfunktion erfüllen, insbesondere im ländlichen Raum. Zudem wird die Einführung einer automatisierten Nutzungsschranke empfohlen, die den Jugendschutz technisch sicherstellt und einen automatischen Abgleich mit der OASIS-Sperrdatei vornimmt. Gleichzeitig sollen Gastwirte stärker in die gesetzlichen Verpflichtungen zum Jugend- und Verbraucherschutz einbezogen werden.
Weitere Punkte umfassen die verstärkte Schulung von Vollzugsmitarbeitern, eine Prüfung von Unterhaltungsgeräten auf Glücksspielähnlichkeit durch die ASK, sowie Wissenstests bei den Unterrichtungen zum Jugend- und Spielerschutz. Darüber hinaus soll die Reichweite des OASIS-Sperrsystems erweitert und dessen Nutzbarkeit verbessert werden. Abgeschlossen wird der 20-Punkte-Plan mit dem Vorschlag einer Experimentierklausel zu wesentlichen Regelungen der Spielverordnung.




